Regelwer
§ I
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Die Veranstaltung einer LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Einheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung
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Regelwerk
§ 2
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Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen und ihm etwaigen Teilnahmebeitrag zu refundieren.
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§ 3
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Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich. Das beinhaltet auch die Netzwerkfunktionsfähigkeit des Rechners. Dabei ist die von den Veranstaltern rechtzeitig vorher bekannt gemachte Netzwerkkonfiguration einzuhalten.
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§ 4
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Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.
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§ 5
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Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern, Subwoofern ist nur auf Grund einer Genehmigung der Veranstalter erlaubt.
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§ 6
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Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks
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§ 7
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Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren. Bei Bedarf wird auch ein sicherer Aufbewahrungsort zur Verfügung gestellt (z.B. verschlossener Raum).
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§ 8
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Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware, Müll etc.)
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§ 9

Jede Art von Drogenmisbrauch ist streng untersagt. Wer Drogen konsumiert, wird des Geländes verwiesen.
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§ 10

Aufgrund der auf dem Areal befindlichen Tiere wie Schafe, Gänse, Hühner, Puten etc., ist ab der JWD VI das Mitbringen von Hunden nicht gestattet.